
Wasserschutzgebiete
Wasserschutzgebiete werden nach dem Niedersächsischen Wassergesetz im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung festgesetzt, um das Wasser im Gewinnungs- beziehungsweise Einzugsgebiet eines Wasserwerkes vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen.
Wasserschutzgebiete werden von den unteren Wasserbehörden per Verordnung festgesetzt. Die Verordnung legt die erforderlichen Schutzbestimmungen für das jeweilige Gebiet fest. Die Schutzbestimmungen können bestimmte Handlungen als verboten oder für beschränkt zulässig erklären.
Die beschränkt zulässigen Handlungen sind durch die untere Wasserbehörde genehmigungspflichtig. Der Antrag zur Durchführung beschränkt zulässiger Handlungen ist formlos bei der unteren Wasserbehörde einzureichen.
Wasserschutzgebiete werden in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen unterteilt. Detaillierte Informationen zu Wasserschutzgebieten sind auf der Homepage des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz zu finden.
Im Landkreis Vechta gibt es drei Wasserschutzgebiete:
- Wasserschutzgebiet Vechta- Holzhausen
- Wasserschutzgebiet Holdorf
- Wasserschutzgebiet Vörden
Die Lage und Ausdehnung der Wasserschutzgebiete kann im BürgerGIS eingesehen werden.
Ihre Ansprechperson:
Hilfreiche Links und Downloads:
- BürgerGIS des Landkreises Vechta
- Wasserschutzgebiete - NLWKN
- Festsetzung Wasserschutzgebiet für die Wassergewinnungsanlage des Wasserwerkes Vörden
- Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Brunnen des Wasserwerkes Vechta-Holzhausen
- Festsetzung eines Wasserschutzgebiets für die Wassergewinnungsanlagen des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes in 49451 Holdorf
